Betrachtung Gesetzlich/Privat

Qualität im Gesundheitswesen

Qualität im Gesundheitswesen ist in aller Munde. Allerdings wird der Begriff häufig doppelzüngig gebraucht. Es heißt „Qualitätsverbesserung“, wo Kosteneinsparung gemeint ist. Dass das auf Dauer nicht funktionieren kann, erkannten schon mit Einführung der ersten Sozialversicherungen maßgebliche Sozialreformer:

Betrachtung zur Qualität (verfasst um 1900)

  • Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,
    was nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen
    und etwas billiger verkaufen könnte.

    Die Menschen, die sich nur am Preis orientieren,
    werden die rechte Beute solcher Machenschaften.

    Es ist unklug, zu viel zu bezahlen,
    aber es ist schlechter, zu wenig zu bezahlen.

    Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld,
    das ist alles.

    Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen,
    verlieren Sie manchmal alles,
    da der gekaufte Gegenstand die Ihm zugedachte
    Aufgabe nicht erfüllen kann.

    Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es,
    für wenig Geld viel Wert zu erhalten.

    Nehmen Sie das geringste Angebot an,
    müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen,
    etwas hinzurechnen.

    Und wenn Sie das tun, haben Sie auch genug Geld,
    um für etwas Besseres zu bezahlen.

 
 John Ruskin (1819 - 1900)
- Englischer Sozialreformer -



Diese Erkenntnis wird von heutigen Politikern und Funktionären nahezu vollständig ausgeblendet. Jahr für Jahr werden angeblich immer neue Reserven im Gesundheitswesen entdeckt und mit diesem Argument die Ausgaben reduziert. Gaben die gesetzlichen Kassen 1990 noch 22% ihrer Einnahmen für ambulante medizinische Versorgung aus, so sind es heute nur noch 15% (Quelle: BMGS) - etwa ein Drittel weniger.


Die Ausgaben steigen dafür an anderer Stelle. So gibt es inzwischen 160.000 Kassenmitarbeiter, residierend meist in 1a-Lage, bei nur 90.000 Arztpraxen.


Nachdem der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen weder augenärztliche Vorsorgeleistungen noch moderne Diagnostik, ja noch nicht einmal die Brille enthält, werden heute ca. 17,- Euro Quartalspauschale für Augenbehandlung gezahlt. Und dies, egal wie oft der Arzt konsultiert wird. 10,- Euro Kassengebühr zahlt davon z.T. der Patient. Die Patientenzahl pro Arzt ist zudem per „Fallzahlbegrenzung“ limitiert.


Und nun fragen Sie sich einmal selbst: Wie viel an Leistung, Zeit und Zuwendung ist für 17,- Euro pro Quartal oder 5,70 Euro im Monat wohl zu erwarten?